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Stand:
26.11.2002 

© 2002 by
E.Eckstein

Was fördern wir?

Da es sich bei der Entwicklungsprojekte-Stiftung um eine neu gegründete Stiftung handelt (die Bezirksregierung Köln hat die Stiftung im April 1998 genehmigt), muß sie vorerst noch mit einem kleinen Budget haushalten. Um dem hohen Maß an Verantwortung den Spendern der Stiftung gerecht werden zu können, haben sich Vorstand und Kuratorium auf eine aktiv zu betreibende Form der Förderung geeinigt. 

Konkret heißt das: Vier inhaltliche Bereiche bilden die Schwerpunkte einer Förderung: 

  • Gesundheitsvor/fürsorge
  • Kinder/Jugend/Frauenförderung
  • Kleingewerbeförderung
  • Aus- und Weiterbildung.
Die Stiftung reagiert auf Anträge, die von Projektträgern an die Stiftung gestellt werden. Dieses Vorgehen reduziert die Beliebigkeit bei unseren Förderungen, ohne dass die Stiftung auf die Bereicherung verzichtet, die so mancher auch unerwartete Antrag von außen in die Stiftung einbringen kann. 

Maßgeblich für die Entscheidung des Vorstandes über die Förderung eines Projekts sind die (durch Kuratorium und Vorstand gemeinsam beschlossenen) Leitlinien für die Verwendung der Stiftungsmittel. 

Grundsätzlich wird die finanzielle Hilfe nur befristet gewährt. Damit soll sichergestellt werden, daß der Projektcharakter gewahrt bleibt und von vornherein überlegt wird, wie die Selbsthilfe in Eigenregie fortgeführt werden kann.